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GEMA
Über die Wahrung der Urheberrechte aus dem Bereich Musik wacht in Deutschland die GEMA. Sowohl die Wiedergabe im Rundfunk als auch der Gebrauch von Musik zu unterschiedlichsten Anlässen verpflichtet die jeweiligen Veranstalter, bei der Wiedergabe GEMA-pflichtiger Musik dies der GEMA zu melden. Über den Schlüssel beispielsweise, wieviele Anteile ihrer Einnahmen die GEMA an die Urheber von Musik, an ihre Mitglieder und an die eigene Verwaltung verteilt, oder die einfache Frage, ob für U-Musik anlässlich privater Veranstaltungen auch Meldepflicht bei der GEMA besteht, und vieles mehr, befasst sich diese Rubrik. Leserbriefe sind erwünscht!
aktualisiert am 12.12.2011 Einigung erzielt
Wie der Münchner Merkur in seiner Ausgabe 284 berichtet, haben sich nach jahrelangem Streit um die Höhe der Urheberrechtsvergütung für Betreiber von Online-Musikportalen der IT-Branchenverband Bitkom und die Verwertungsgesellschaft GEMA geeinigt. Die Lizenzgebühren betragen pro Musikstück zwischen sechs und neun Cent netto. Zudem enthält der neue Vertrag eine Lizenzierung von Urheberrechten für Streaming-Angebote, also die Direktübertragung von Liedern über das Internet. Bisher sind diese Dienste noch nicht in Deutschland gestartet. Sie gelten jedoch als Hoffnungsträger für die Musikindustrie.
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aktualisiert KW22-2010 Fragen an die GEMA
In der KW 23 soll lt. Wetterbericht endlich der Sommer kommen. Feste im Freien stehen uns bevor. Und eine deftige Musik dazu - was kann es noch schöneres geben? Wenn nur die bange Frage nicht wäre, ob für die Musik GEMA-Gebühr bezahlt werden muss? Wir suchten im Internet nach der richtigen Antwort, fanden sie aber nicht auf Anhieb. Selbst der neue Tariffinder auf der Homepage der GEMA lässt einen im Dunkeln stehen. Also wandten wir uns mit folgender simplen Frage an die Presseabteilung der GEMA: “Muss für U-Musik anlässlich von Privatveranstaltungen GEMA-Gebühr bezahlt werden?” Wir erhielten folgende Antwort:
Grundsätzlich muss jede öffentliche Veranstaltung, auf der geschützte Musik gespielt wird, bei der GEMA gemeldet werden. Und hier sind wir schon bei einem Punkt Ihrer Frage: Der Öffentlichkeit. Bei einer "Privatveranstaltung" kann man zunächst natürlich davon ausgehen, dass sie nicht öffentlich ist, dass also nur enge Freunde und Verwandte eingeladen werden. In dem Fall muss die Musiknutzung nicht angemeldet werden. Hat die Geburtstagsfeier allerdings öffentlichen Charakter, d.h. die Einladung geht an einen nicht abgegrenzten Personenkreis, es sind zum Beispiel der Bürgermeister oder sonstige Personen des öffentlichen Lebens dabei, dann muss sich der Veranstalter um die Lizenz der GEMA kümmern. Diese Unterscheidung kann ein Programm wie der Tariffinder nicht wirklich abbilden. Wenn sich ein Veranstalter nicht ganz klar ist, ob seine Feier öffentlich ist oder nicht, rate ich immer dazu, die Kollegen von der zuständigen GEMA Bezirksdirektion anzurufen. Diese beraten gerne und können Einzelfälle klären. Zusätzliche Informationen zum Thema "Öffentlichkeit" und Urheberrecht finden Sie in unserer Kundenbroschüre und unter www.gema.de/musiknutzer/musiknutzer-information/ -> Öffentlichkeit
Unsere zweite Frage an die GEMA lautete: “Ist es richtig, dass für Spontanveranstaltungen, also Veranstaltungen in Gaststätten, wo der Gaststättenbesucher nichts zusätzlich für die Musik bezahlen muss, keine GEMA-Gebühr anfällt? Die Musiker, die bei diesen Spontanveranstaltungen ihr Bestes von sich geben, erhalten keine Bezahlung. Sie musizieren rein aus eigenem Interesse.” Darauf erhielten wir von der GEMA folgende Antwort:
Die Begriffe "spontan" und "Veranstaltung" widersprechen sich aus unserer Sicht. Falls jemand spontan in der Gaststätte seine Mundharmonika hervorholt und ein Lied spielt, ist dies sicher keine Veranstaltung und muss dem entsprechend weder gemeldet noch vergütet werden. Wenn der Gastwirt aber eine offene Bühne anbietet, auf der zu bestimmten Zeiten Musiker spielen, sind dies Veranstaltungen, die man nicht mehr als spontan bezeichnen kann. Werden hier geschützte Werke gespielt, benötigt der Wirt für diese Veranstaltungen eine Lizenz. Sein Lokal wird dadurch auch attraktiver und er hat einen Nutzen davon. Ob er die Musiker dafür bezahlt oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
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