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Wirtschaft

 

Audiospezialist Sennheiser electronic
wird sich zielgerichteter aufstellen

Im Rahmen eines Organisationsprojektes sollen drei eigenverantwortliche Geschäftsbereiche geschaffen werden, die die Märkte „Consumer Electronics“, „Professional Systems“ und „Installed Sound“ optimal bearbeiten. „Wir setzen dadurch die klare Kundenorientierung aus unserer Firmenstrategie um und gestalten so erfolgreich unseren Weg in die Zukunft“, erklärt Prof. Dr. Jörg Sennheiser, Vorsitzender des Aufsichtsrates. „Sennheiser ist seit der Unternehmensgründung vor 65 Jahren stark gewachsen und bietet ein sehr großes Portfolio an Produkten und Leistungen“, ergänzt Volker Bartels, Sprecher der Unternehmensleitung. „Mit der derzeitigen zentralen Struktur sind wir nicht immer in der Lage, die sehr dynamischen Kunden- und Marktbedürfnisse so flexibel zu erfüllen, wie wir das möchten. Durch die eigenverantwortlichen Geschäftsbereiche werden wir schneller und gezielter entscheiden können und den unterschiedlichen Kunden- und Marktan-
forderungen in den drei Bereichen optimal gerecht werden.“

Im Bereich ‚Consumer Electronics’ wird Sennheisers Kopfhörergeschäft konzentriert, dazu sollen Produkte aus den Bereichen Audiologie und Telekommunikation kommen. Im Segment ‚Professional Systems’ werden z.B. Live-Musik, Professional Audio, Studio und Professional Headsets angesiedelt sein, während der Bereich‚ Installed Sound’ festinstallierte Tonübertragungssysteme abdeckt.

Die drei Geschäftsbereiche werden ihr jeweiliges Geschäftsfeld mit spezifischen Strategien und Ressourcen entlang der Wertschöpfungskette bearbeiten und so die unterschiedlichen Bedürfnisse schnell und sicher erfüllen. „Durch derart fokussierte, kleinere Bereiche versprechen wir uns ein Höchstmaß an Flexibilität und schnelle Aktionsfähigkeit für den Markt“, sagt Volker Bartels.

Die daraus entstehende neue Unternehmensstruktur und die Zuordnung der Sennheiser-Produkte zu den zielgruppenorientierten Geschäftsbereichen wird im Laufe des Jahres durch ein Sennheiser-Projektteam ausgearbeitet. Ende 2010 soll das Ergebnis dem Aufsichtsrat des Unternehmens vorgestellt werden; mit der Umsetzung der neuen Organisationsstruktur wird 2011 begonnen.

PRESS RELEASE: Die Sennheiser-Gruppe mit Sitz in der Wedemark (Region Hannover) ist einer der weltweit führenden Hersteller von Mikrofonen, Kopfhörern und drahtlosen Übertragungssystemen. 2008 erzielte das 1945 gegründete Familienunternehmen einen Umsatz von über 385 Mio. Euro. Weltweit hat Sennheiser über 2.100 Beschäftigte, davon 55 % in Deutschland. Sennheiser fertigt in Deutschland, Irland

und den USA und ist weltweit vertreten durch Tochtergesellschaften in Frankreich, Großbritannien, Belgien, den Niederlanden, Deutschland, Dänemark (Nordic), Russland, Hongkong, Indien, Singapur, Japan, China, Kanada, Mexiko und den USA sowie durch langjährige Handelspartner in vielen anderen Ländern. Die Unternehmen Georg Neumann GmbH, Berlin (Studiomikrofone) und das Joint Venture Sennheiser Communications A/S (Headsets für PC, Office und Call Center) gehören ebenfalls zur Sennheiser-Gruppe.

Weitere aktuelle Informationen über Sennheiser finden Sie im Internet unter www.sennheiser.com

Sennheiser electronic GmbH & Co. KG, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Edelgard Marquardt, Am Labor 1,
30900 Wedemark, Tel. +49 (51 30) 600 – 329;
edelgard.marquardt@sennheiser.com

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Vulkanausbruch legt Flugverkehr lahm:

Rechte der Fluggäste

von Rechtsanwalt Christian Solmecke

Auf Island bricht ein Vulkan aus - und seine Aschewolke legt den Flugverkehr in halb Europa lahm. Überall sind Fluggäste auf den Flughäfen gestrandet und warten auf ihre Flüge, die seit Tagen gestrichen sind. Welche Rechte haben die Touristen in dieser Situation? Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE erklärt, wie sich die Reisenden verhalten sollten. Viele tausend Reisende sitzen fest: Kein Flugzeug hebt zurzeit ab. Schuld daran ist die Aschewolke, die von einem Vulkan auf Island kilometerweit in die Luft hinaufgeschleudert wurde. Sie wurde vom Wind über Europa getrieben und gefährdet nun den Luftverkehr. Seit Tagen warten die Reisenden darauf, dass der Flugverkehr wieder aufgenommen wird.

Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE hat sich mit der Situation beschäftigt: "Alle Reisende, die auf Mallorca oder an anderen Orten gestrandet sind, fragen sich nun, wie sie sich gegenüber der Fluggesellschaft oder ihrem Arbeitgeber verhalten sollen. Wir haben uns die wichtigsten Fragen angehört und die Antworten recherchiert."

Reisende, die ihren geplanten Flug nicht antreten können, möchten gern wissen, wie sie nun gegenüber der Fluggesellschaft vorgehen und welche Rechte sie haben. Dazu lassen sich diese Aussagen treffen.

1. Die Reisenden können in Bezug auf den gebuchten Flug den vollen Preis zurückfordern oder ein neues Ticket akzeptieren. Gebühren für das Umbuchen der Flüge dürfen in diesem Fall nicht erhoben werden.

2. Geht der Reisende aufgrund der Nachrichtenlage davon aus, dass sein Flug gestrichen wurde und er findet dennoch statt, so verliert er den Anspruch auf Ersatz. Wichtig ist es also für alle Reisenden, sich immer wieder zu informieren, wie es um den aktuellen Status Quo bestellt ist.

3. Die Fluggastrechte der EU sagen ganz klar, dass der Reisende Anspruch auf kostenlose Getränke und Verpflegung hat, sobald es zu Annullierungen oder Verspätungen kommt. Auf der Kurzstrecke bis 1500 km beginnt dieser Anspruch nach 2 Stunden, auf der Mittelstrecke bis 3500 Kilometern nach drei Stunden und auf der Langstecke nach vier Stunden.

4. Viele Fluggesellschaften quartieren die Fluggäste nur für eine einzige Nacht auf ihre Kosten in einem naheliegenden Hotel ein, wenn keine Flüge zur Verfügung stehen und die Touristen am Urlaubsort "stranden". Nach dieser ersten Nacht sollen die Reisenden die Kosten für die Unterbringung meist selbst tragen. Allerdings: Die EU Fluggastrecht-Verordnung spricht ausdrücklich von einer oder mehreren Nächten, soweit dies notwendig ist. Eine Begrenzung auf nur eine Übernachtung scheint angesichts dessen, dass keine Ersatzflüge verfügbar sind, unrechtmäßig.

5. Kann ein Fluggast nicht warten und reist auf eigene Faust mit der Bahn oder einem Mietwagen weiter, so kann er die Kosten später gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen. Er muss dafür allerdings vom Vertrag zurücktreten. Fällt der gesamte Luftverkehr wie zurzeit über mehrere Tage hinweg aus, kann sogar ein Rücktritt möglich sein, ohne dass der Fluggast seiner Fluglinie eine Frist zur Nacherfüllung setzen muss. Einfacher ist es natürlich, sich mit der Airline zu besprechen. Oft übernimmt sie von sich aus die Kosten für eine Bahnfahrt.

6. Bietet die Airline von sich aus eine Rückreisemöglichkeit etwa in einem Bus nach Deutschland an, so muss der Reisende das Angebot annehmen oder die Kosten für die Rückreise selbst bezahlen.

Viele Reisende fürchten um ihren Arbeitsplatz, wenn sie nicht rechtzeitig vom Urlaubsort wieder nach Hause kommen. Dazu sind diese Aussagen zu treffen.

1. Da der Arbeitnehmer aufgrund Höherer Gewalt und ohne eigenes Verschulden nicht zur Arbeit erscheint, ist es dem Arbeitgeber nicht gestattet, eine Kündigung oder eine Abmahnung auszusprechen. Allerdings muss der Arbeitgeber unverzüglich informiert werden. Die EU Fluggastrechte-Verordnung spricht dem Reisenden das Recht auf zwei kostenlose Telefonate (alternativ Faxe oder E-Mails) zu.

2. Allerdings ist der Ausfall des Flugverkehrs kein in der Person des Arbeitnehmers liegender Grund, sodass kein Anspruch auf Sonderurlaub entsteht. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber seinem fernbleibenden Arbeitnehmer das Gehalt oder den Urlaubsanspruch kürzen kann.

Rechtsanwalt Christian Solmecke: "Natürlich lässt sich das Recht nicht pauschalisieren - es hängt immer vom individuellen Fall und von vielen weiteren Faktoren ab. Um Argumente parat zu haben, lohnt es sich aber immer sehr, die rechtlichen Fakten zu wissen."

Informationen zum verantwortlichen Unternehmen: Die Kölner Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE hat sich auf die Beratung der Fernseh-, Film- und Entertainmentbranche spezialisiert. Insgesamt arbeiten in der Kanzlei jetzt zehn Anwälte. Rechtsanwalt Christian Solmecke (36) hat in den vergangenen drei Jahren den Bereich Internetrecht stetig ausgebaut. Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Christian Solmecke auch Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete Solmecke mehrere Jahre als Journalist für den Westdeutschen Rundfunk und andere Medien.

WILDE BEUGER & SOLMECKE Rechtsanwälte,
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29, 50672 Köln;
Ansprechpartner: Christian Solmecke, LL.M., Rechtsanwalt;
Tel.: 0221 - 951563-23;
E-Mail: solmecke@wbs-law.de ; Internet: http://www.wbs-law.de/

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Übernahme der Klotz Digital AG

KLOTZ DIGITAL_AndreasGruettner2010 188Die UnitedScreens Media AG hat die Übernahme der Klotz Digital AG abgeschlossen. Im Zuge der Übernahme ist eine grundlegende Übereinkunft über die weitere finanzielle Unterstützung der Klotz Digital AG getroffen worden. Sie soll zur Stabilisierung des Unternehmens beitragen und zukünftiges Wachstum sichern. Zeitgleich wurde Dr. Andreas Grüttner vom Aufsichtsrat zum Vorstand der Klotz Digital AG berufen, um notwendige Restrukturierungsmaßnahmen abzuschließen. Er übernimmt diese Position von Thomas Klotz, der aus dem Unternehmen ausgeschieden ist. Dr. A. Grüttner ist seit 1993 als selbständiger Unternehmer mit eigenem Beteiligungskapital tätig und auf Unternehmen in Umbruchsituationen spezialisiert. Seither hat er 18 Unternehmen übernommen und begleitet sowie zahlreiche weitere Managementmandate ausgeübt. Das Übernahmekonzept wird das Unternehmen in der bisherigen Rolle unterstützen und Innovationen ermöglichen, die die Wettbewerbsfähigkeit weiter zu stärken. Darüber hinaus wird die Stellung der Klotz Digital AG im Markt für Gebäudebeschallung weiter ausgebaut. Hier sieht Dr. A. Grüttner großes Wachstumspotenzial. Mittelfristiges Ziel ist es, die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens auch in diesem Geschäftsfeld weiter zu steigern. Die Klotz Digital AG München, entwickelt, produziert, vertreibt und installiert seit zwanzig Jahren Hardware und Software für digitale Audio-Media-Netzwerke. Mehr als 2.000 installierte Vadis-Systeme von Klotz Digital AG werden weltweit in Radio- und Fernsehstationen, Stadien, Produktionsstudios, Freizeitparks und Theatern eingesetzt. Mit Varizone, dem ersten volldigitalen Beschallungs- und Kommunikationssystem, bietet Klotz Digital AG eine vernetzte Lösung zur differenzierten und modernen Beschallung von Gebäuden mit hohem Publikumsaufkommen, wie Flughäfen, Hotels, Messen, Kongress- und Einkaufszentren. Klotz Digital AG ist weltweit tätig, mit Niederlassungen in den USA und Malaysia sowie einem Vertriebs- und Service-Büro in Australien. Die United Screens AG wurde im September 1999 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Unterföhring bei München. Die Gründungsidee ist, Information, Unterhaltung und Werbung zu kombinieren und mittels modernster Kommunikationstechnik zum Verbraucher out-of-home zu bringen. Entstanden ist hieraus die UnitedScreens Media AG und die Marke POPScreens, ein audiovisuelles Werbe- und Informationskonzept am Point of Purchase.

Klotz Digital AG, Daniela Kroboth, +49-89-45672-352; e-Mail: d.kroboth@klotzdigital.com; www.klotzdigital.com

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Die beiden Geschäftsführer von DVC, Harald und Monika Näther, haben sich nach knapp 20 Jahren DVC Digitalvideo Computing GmbH entschlossen, die operativen Geschäfte von DVC ab 1.1.2010 an ihren verdienten Mitarbeiter Andreas Mazanec zu übergeben. Deshalb möchten wir Ihnen heute die DVC Digital Video Competence GmbH vorstellen. Herr Mazanec übernimmt als Geschäftsführer der neuen DVC Digital Video Competence GmbH mit seinem Team alle Geschäftskontakte, die Garantieabwicklung, den Service/Support und die Geschäftsräume von DVC.  Herr und Frau Näther sind weiterhin in beratender Funktion für Herrn Mazanec und sein Team tätig und per email hn@digitalvideo.de und sg@digitalvideo.de erreichbar.
Die Kontaktdaten der DVC Digital Video Competence GmbH:
Tel. 089-89 44 46 400, Fax 089-89 44 46 409, email: info@digitalvideo.de und www.digitalvideo.de bleiben unverändert.

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Klein + Hummel geht in Sennheiser und Neumann auf und erwartet verbesserte Chancen am internationalen Markt

Der Audiospezialist Sennheiser electronic GmbH & Co. KG wird sein Tochterunternehmen K + H Vertriebs- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Hersteller von Studiomonitoren und Installed-Sound-Produkten, in die Unternehmen Sennheiser und Neumann integrieren. Dies gab Volker Bartels, Sprecher der Sennheiser-Unternehmensleitung bekannt. „Wir möchten die Stärke der Marken Sennheiser und Neumann auch auf diesem Feld nutzen. Beide Marken sind in den Bereichen Studio und Installed Sound fest etabliert und versprechen eine weitaus größere Marktdurchdringung, als es gegenwärtig unter dem Markennamen Klein + Hummel möglich ist.“

Der Bereich der Studiomonitore geht an die Marke und in die Verantwortung der Georg Neumann GmbH, Berlin über; ein gestrafftes Installed-Sound-Portfolio wird bei Sennheiser weitergeführt. „Unter diesen bekannten Marken wird sich der Absatz der Premium-Produkte weltweit erheblich steigern lassen“, beschreibt Volker Bartels das Ziel der Eingliederung. „Neumann erweitert als die Marke auf dem Studiosektor sein Portfolio, Sennheiser verstärkt seinen Installed-Sound-Bereich – neben dem Konsumer-Geschäft und der professionellen Übertragungstechnik ist dies das dritte ‚Standbein’ des Unternehmens.“

Wolfgang Fraissinet, Geschäftsführer Marketing/Vertrieb bei Neumann in Berlin, ergänzt: „Neumann hat in den über 80 Jahren seiner Firmengeschichte viele Meilensteine in der weltweiten Studiotechnik gesetzt. Wir werden dieses Know-how nun auch im Bereich der Studiomonitore für unsere Kunden einsetzen, für internationale Künstler in den Bereichen TV/Radio, Tonproduktion und in der Konzertwelt.“

Bartels schätzt, dass die Integration zum Jahreswechsel abgeschlossen sein wird. Der größte Teil der Mitarbeiter der K + H Vertriebs- und Entwicklungsgesellschaft kann weiterbeschäftigt werden. Am 1. März 2005 hatte Sennheiser die Vertriebs- und Entwicklungsbereiche der Klein + Hummel GmbH, Ostfildern und damit die weltweiten Vertriebs-, Marken- und Produktrechte übernommen.

Die Sennheiser-Gruppe mit Sitz in der Wedemark (Region Hannover) ist einer der weltweit führenden Hersteller von Mikrofonen, Kopfhörern und drahtlosen Übertragungssystemen. 2008 erzielte das 1945 gegründete Familienunternehmen einen Umsatz von über 385 Millionen Euro. Weltweit hat Sennheiser über 2.100 Beschäftigte, davon 55% in Deutschland. Sennheiser fertigt in Deutschland, Irland und den USA und ist weltweit vertreten durch Tochtergesellschaften in Frankreich, Großbritannien, Belgien, den Niederlanden, Deutschland, Dänemark (Nordic), Russland, Hongkong, Indien, Singapur, Japan, China, Kanada, Mexiko und den USA sowie durch langjährige Handelspartner in vielen anderen Ländern. Die Unternehmen Georg Neumann GmbH, Berlin (Studiomikrofone) und das Joint Venture Sennheiser Communications A/S (Headsets für PC, Office und Call Center) gehören ebenfalls zur Sennheiser-Gruppe.

Edelgard Marquardt

www.sennheiser.com Sennheiser electronic GmbH & Co. KG

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -  edelgard.marquardt@sennheiser.com

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Wechsel in der Geschäftsleitung

Jürgen Jaworski, Geschäftsführer und Direktor Industrie- und Transportmärkte der 3M Deutschland GmbH, hat sich nach mehr als 40 erfolgreichen Jahren in nationalen und internationalen Funktionen des Konzerns entschieden, seine aktive Tätigkeit zum 31. März 2010 zu beenden. Ab dem 1. Januar 2010 wird Michael G. Peters, derzeit Sprecher der Geschäftsführung der Dyneon GmbH, die Gesamtverantwortung des Geschäftsbereiches Industrie- und Transport einschließlich der Dyneon GmbH übernehmen.

Bei der Dyneon GmbH handelt es sich um eine Tochtergesellschaft der 3M Deutschland GmbH. Sie hat ihren Sitz in Burgkirchen und ist einer der weltweit führenden Anbieter im Bereich der Fluorpolymere. Mit einem Umsatz von rund 420 Mio. € erreichte der Geschäftsbereich Industrie und Transport einschließlich des Bereiches der Fluorpolymere im letzten Jahr fast 50 % des Inlandsumsatzes von 3M in Deutschland (854 Mio. €). Der Gesamtumsatz der deutschen 3M Gruppe lag im Jahre 2008 bei
1.900 Mio. €.

Manfred Kremer

Über 3M: Als forschendes Multi-Technologieunternehmen produziert 3M Tausende von innovativen Produkten für ganz unterschiedliche Märkte. Besondere Stärke ist die vielfältige und oft kombinierte Nutzung von mehr als 40 eigenen Technologie-Plattformen, aus denen sich immer wieder neue Anwendungslösungen für die Kunden ergeben. Bei rund 25 Mrd. US-Dollar Umsatz pro Jahr beschäftigt 3M weltweit etwa 75.000 Menschen und hat Niederlassungen in mehr als 60 Ländern.

Weitere Informationen: www.3M.com/de. E-mail: mkremer@mmm.com,  Tel: 02131 / 14-23 57,  Fax: 02131 / 14-34 70

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Wie die Vitec Distribution GmbH bekannt gab, hat das Unternehmen seine Vertriebspalette um Licht- und Rollladensteuerungen des US-Herstellers Lutron Electronics Co., Inc. erweitert. Das entsprechende Vertriebsabkommen umfasst das Gesamtproduktportfolio von Lutron. Dieses beinhaltet digitale Dimmer, Bedienstellen für individuelle Anwendungen, fast geräuschlose präzisionsgesteuerte Sonnenschutzsysteme der Sivoia-Reihe sowie innovative Lichtsteuerungssysteme der Grafik-Serie, darunter Grafik Integrale und Grafik Eye QS. Während Grafik Integrale ohne zusätzliches Interface alle Leuchtenarten einschließlich Glüh- und Leuchtstofflampen sowie Niedervolt-Halogenleuchten mit elektronischem und magnetischem Trafo dimmen kann, empfiehlt sich Grafik Eye QS als vollintegrierte und kompakte Licht- und Rollladensteuerungslösung, die bis zu sechs Dimmer für sechs unterschiedliche Lichtzonen unterstützt.

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